An der Gemeindeversammlung vom 22.11.2017 haben die anwesenden Stimmberechtigten darüber entschieden,
dass folgende Artikel in der Feuerwehrverordnung der Gemeinde Dörflingen angepasst werden:
- Art. 10, Abs. 1
Anpassung des Textes zugunsten von Konkubinats- und eingetragenen Partnern,
betreffend Befreiung von der Dienstpflicht und der Ersatzabgabe
- Art. 12, Abs. 2
die Ersatzabgabe erhöht wird, auf 0.7% des steuerpflichtigen Einkommens,
mit einer unteren Mindestgrenze von 300.- CHF und einer Obergrenze von 1'000.-CHF der Ersatzabgabe pro Jahr