Nachtrag zur Feuerwehr Verordnung

Beschluss aus der Gemeindeversammlung vom 22.11.2017

An der Gemeindeversammlung vom 22.11.2017 haben die anwesenden Stimmberechtigten darüber entschieden,

dass folgende Artikel in der Feuerwehrverordnung der Gemeinde Dörflingen angepasst werden:

- Art. 10, Abs. 1

  Anpassung des Textes zugunsten von Konkubinats- und eingetragenen Partnern,

  betreffend Befreiung von der Dienstpflicht und der Ersatzabgabe

- Art. 12, Abs. 2

  die Ersatzabgabe erhöht wird, auf 0.7% des steuerpflichtigen Einkommens,

  mit einer unteren Mindestgrenze von 300.- CHF und einer Obergrenze von 1'000.-CHF  der Ersatzabgabe pro Jahr